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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / Reisebedingungen

1. Tourbuchung

Mit der Buchung einer Tour bei pfalztour (nachfolgend Veranstalter genannt) bietet der Kunde (Teilnehmer / TN) dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung muss schriftlich erfolgen. Jeder Teilnehmer muss eine eigene schriftliche Buchung auf einem eigenen Buchungsvordruck vornehmen, auch wenn es sich um einen mitreisenden Partner handelt. Der Reisevertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des  Veranstalters zustande. Der Kunde erhält umgehend eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Tourpreisrechnung.

2. Bezahlung, Reisepreissicherungsschein, Reiseteilnahmebestätigung

Mit der Buchungsbestätigung und Rechnung wird eine sofortige Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Reisepreises innerhalb von sieben Tagen fällig. Die restlichen 70 % des gesamten Reisepreises sind bis 30 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge sind auf der Rechnung ausgewiesen.

Bei Buchung der Reise innerhalb 30 Tagen vor Reiseantritt wird sofort der gesamte Reisepreis fällig. Der Antritt der Reise ist nur nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises vor Beginn der Motorradtour möglich.

3. Leistungen des Veranstalters

Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung der einzelnen Motorradtouren auf der Homepage pfalztour.de.  Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor der verbindlichen Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie Route, Hotel oder sonstige Inhalte sowie Termine, die vom vereinbarten Reisevertrag nach Abschluss desselben notwendig werden und nicht zwingend vom Veranstalter verursacht werden, sind dann zulässig, wenn der Charakter der gebuchten Reise nicht erheblich verändert wird. Der Veranstalter wird die Teilnehmer der betroffenen Reise umgehend über die Änderungen in Kenntnis setzen. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass bei einer Motorradreise Änderungen durch Witterungseinflüsse möglich sind und dass diese während der Reise eintreten können, auch mit Hinblick auf die Sicherheit der Teilnehmer. Hier sind Ansprüche an den Veranstalter auch von Dritten ausgeschlossen.

5. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese wird auf den jeweiligen Tourenbeschreibungen angegeben. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt und der Reisepreis wird in der Höhe des bereits gleisteten Höhe rückerstattet.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Auch besteht das Recht sich von einem Dritten (Ersatzperson) ersetzen zu lassen. Hier behält sich der Veranstalter das Recht vor, der Teilnahme des Dritten (Ersatzperson) zu widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Mehrkosten entstehen in diesem Falle nicht.

Bei Absage der Reise durch den Teilnehmer oder Nichtantritt betragen die Rücktrittskosten:

  • innerhalb 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • innerhalb 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
  • am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 100%

Hier empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung.

Bei verspäteter Anreise zum Reiseantritt ist der Teilnehmer für entstehende Kosten, um der Reisegruppe „hinterherzufahren”, selbst aufzukommen. Hier übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Kosten für ein etwaiges Nachreisen, um zur Gruppe hinzu zu stoßen. Auch kann dies nicht zu Lasten der sonstigen Reiseteilnehmer gehen. Wenn der verspätete Reiseteilnehmer nicht zur Gruppe aufschließt, wird dies als Absage der Reise gewertet. In diesem Fall bleibt der volle Reisepreis fällig.

7. Kündigung durch den Veranstalter, späterer Einstieg oder Abbruch durch den Teilnehmer

Der Veranstalter behält sich vor, einem Teilnehmer, der den Reiseverlauf erheblich stört, insbesondere wenn der Schutz der übrigen Reiseteilnehmer gefährdet ist, nach entsprechender Abmahnung, die Weiterreise aufzukündigen. Ein späterer Einstieg oder früherer Ausstieg aus der Reise ist möglich. In den hier genannten Fällen sowie bei nicht wahrnehmen einzelner Inhalte der Reise werden grundsätzlich keine anteiligen Kosten erstattet.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reiseveranstalters für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordentliche Erfüllung der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsmängel Dritter. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisegepäckversicherung sowie eines Schutzbriefes und einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.

Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung (Buchungsformular), dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr  teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden, wie z. B. Personen-, Sach- und Folgeschäden. Er verzichtet gegenüber dem Veranstalter und seinen beauftragten Reiseleitern (Tourguides) und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der Veranstaltung (Tour) entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Die reisevertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9. Sonstiges

Zudem wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss. Das Motorrad muss eine gültigen TÜV und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und versichert sein. Der Teilnehmer muss entsprechende Motorradschutzkleidung tragen. Im Falle einer anspruchsvollen Motorradtour wird gesondert darauf hingewiesen. Der Teilnehmer akzeptiert, dass er keinerlei Ansprüche an den Veranstalter oder den Tourausführenden Tourguide (Reisebegleiter) stellen kann, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, oder grob fahrlässig unterlaufen werden. Des Weiteren sind die in den einzelnen Ländern gültigen Verkehrsgesetze zu beachten. Auch hier übernimmt der Veranstalter für das Verhalten, besonders bei Grobfahrlässigkeit des Teilnehmers, keinerlei Verantwortung oder Haftung.

Gruppenregeln, auf die vor Antritt der Fahrt hingewiesen werden, sind unbedingt zu beachten. Vor Antritt der Reise wird eine Haftungsbefreiung vorgelegt.
Fotos, die während der Tour gemacht werden, dürfen für Werbezwecke von pfalztour z.B. im Internet oder für Prospekte verwendet werden.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien Bad Dürkheim an der Weinstrasse

11. Veranstalter

CSMV- Constantin Schwab, Marketing & Vetrieb, Otto-Schmitt-Groß-Str. 9, D-67098 Bad Dürkheim

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / Reisebedingungen: 08/2010